Baukostenzuschuss (BESS)

Einmaliger Zuschuss für den Netzanschluss von Batteriespeichern an das öffentliche Stromnetz.

Was ist ein Baukostenzuschuss?

Ein Baukostenzuschuss (BKZ) ist eine einmalige Zahlung, die der Netzbetreiber für den Anschluss einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers an das Stromnetz verlangen kann. Er deckt Kosten für Netzausbau oder -verstärkung.

Rechtliche Grundlage

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regeln die Erhebung von Baukostenzuschüssen.

Wann fällt ein BKZ an?

Kriterien

Berechnung

Der BKZ orientiert sich an:

Typische Kosten für BESS

Vermeidungsstrategien

Optimierte Dimensionierung

Die Anschlussleistung auf das tatsächlich Notwendige begrenzen.

Standortwahl

Standorte mit ausreichender Netzkapazität bevorzugen.

Einspeisebegrenzung

70%-Regelung oder dynamische Begrenzung kann BKZ reduzieren.

Verhandlung mit dem Netzbetreiber

1. Netzverträglichkeitsprüfung: Früh beantragen

2. Alternativen prüfen: Verschiedene Anschlusspunkte

3. Zeitplanung: Netzverstärkungen dauern oft Monate

Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit

Der BKZ kann einen erheblichen Teil der Investitionskosten ausmachen und muss in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.

BKZ-Reduktion durch flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA)

Seit 2025 gehen mehrere Verteilnetzbetreiber – u. a. Allgäu Netz, Bayernwerk, Netze BW – dazu über, Baukostenzuschüsse für Batteriegroßspeicher deutlich zu reduzieren, wenn der Betreiber im Gegenzug eine flexible Netzanschlussvereinbarung (FCA) unterzeichnet. Der Speicher akzeptiert damit eine zeitweise Leistungsbegrenzung in engpassrelevanten Stunden und agiert netzdienlich (Peak-aware Charging).

Wirtschaftlicher Effekt: BKZ-Ersparnisse von 30 – 70 % gegenüber einem starren Vollanschluss – bei MW-Projekten schnell sechsstellige Beträge, die die Amortisation um 1 – 2 Jahre verkürzen. Voraussetzung ist eine EMS-/Kopfsteuerung mit Prognose- und Fahrplanschnittstelle zum VNB.