Direktvermarktung
Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien direkt an der Strombörse statt feste Einspeisevergütung.
Was ist Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien nicht über die feste Einspeisevergütung, sondern direkt an der Strombörse verkauft. Der Anlagenbetreiber erhält den Börsenpreis plus eine Marktprämie.
Marktprämienmodell
Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis und dem EEG-Fördersatz aus:
Marktprämie = Anzulegender Wert - Monatsmarktwert
Der Anlagenbetreiber erhält:
- Erlös aus Stromverkauf (Börsenpreis)
- Plus Marktprämie (vom Netzbetreiber)
Vorteile
Für Anlagenbetreiber
- Höhere Erlöse bei hohen Strompreisen möglich
- Managementprämie als zusätzlicher Bonus
- Flexibilitätsprämie für steuerbare Anlagen
Für das Stromsystem
- Marktintegration erneuerbarer Energien
- Anreiz für bedarfsgerechte Erzeugung
Voraussetzungen
- Fernsteuerbarkeit der Anlage
- Einspeiseprognosen
- Vermarktungsvertrag mit Direktvermarkter
Pflicht zur Direktvermarktung
Seit dem EEG 2017 ist Direktvermarktung für neue Anlagen ab 100 kW Pflicht. Kleinere Anlagen können freiwillig teilnehmen.
ANVO-Lösungen
ANVO bietet mit der Kopfsteuerung intelligente Lösungen zur Integration von Batteriespeichern in die Direktvermarktung.