Einspeisevergütung
Gesetzlich festgelegte Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Quellen.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz erhalten.
Rechtliche Grundlage
In Deutschland regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung. Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und sinken tendenziell.
Aktuelle Vergütungssätze (2024)
Photovoltaik
| Anlagengröße | Vergütung |
|---|---|
| bis 10 kWp | 8,1 ct/kWh |
| 10-40 kWp | 7,0 ct/kWh |
| 40-100 kWp | 5,8 ct/kWh |
Eigenverbrauch vs. Einspeisung
Da Strompreise (30+ ct/kWh) deutlich über der Einspeisevergütung liegen, ist der Eigenverbrauch wirtschaftlicher. Batteriespeicher helfen, den Eigenverbrauch zu maximieren.
Vergütungsdauer
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert (zzgl. Inbetriebnahmejahr).
Nach der Förderung
Nach Auslaufen der EEG-Förderung gibt es verschiedene Optionen:
- Direktvermarktung
- Mieterstrom-Modelle
- Maximierung des Eigenverbrauchs