Fernsteuerbarkeit
Technische Anforderung zur Fernsteuerung von Erzeugungsanlagen durch Netzbetreiber oder Direktvermarkter.
Was ist Fernsteuerbarkeit?
Fernsteuerbarkeit bezeichnet die technische Fähigkeit einer Erzeugungsanlage, von außen gesteuert zu werden. Dies ermöglicht Netzbetreibern oder Direktvermarktern, die Einspeiseleistung zu regeln.
Rechtliche Grundlagen
EEG-Anforderungen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt für Anlagen in der Direktvermarktung vor:
- Ferngesteuerte Abregelung: Netzbetreiber kann Einspeisung reduzieren
- Ist-Einspeisung: Übermittlung aktueller Leistungsdaten
- Abrufbare Leistung: Information über verfügbare Kapazität
Technische Mindestanforderungen
| Komponente | Anforderung |
|---|---|
| Datenübertragung | Gesicherte Verbindung (VPN) |
| Reaktionszeit | < 5 Minuten |
| Verfügbarkeit | > 99% |
| Protokoll | IEC 60870-5-104 |
Umsetzung
Technische Komponenten
1. Fernwirkeinheit (RTU): Empfängt Steuerbefehle
2. Kommunikationsmodul: DSL, LTE oder Glasfaser
3. Schnittstelle zur Anlage: Anbindung an Wechselrichter
4. Rückkanal: Übermittlung von Ist-Daten
Bedeutung für Speicher
Batteriespeicher mit Fernsteuerbarkeit können:
- Am Regelenergiemarkt teilnehmen
- Flexibilität vermarkten
- Netzdienlich eingesetzt werden