Fernsteuerbarkeit

Technische Anforderung zur Fernsteuerung von Erzeugungsanlagen durch Netzbetreiber oder Direktvermarkter.

Was ist Fernsteuerbarkeit?

Fernsteuerbarkeit bezeichnet die technische Fähigkeit einer Erzeugungsanlage, von außen gesteuert zu werden. Dies ermöglicht Netzbetreibern oder Direktvermarktern, die Einspeiseleistung zu regeln.

Rechtliche Grundlagen

EEG-Anforderungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt für Anlagen in der Direktvermarktung vor:

Technische Mindestanforderungen

KomponenteAnforderung
DatenübertragungGesicherte Verbindung (VPN)
Reaktionszeit< 5 Minuten
Verfügbarkeit> 99%
ProtokollIEC 60870-5-104

Umsetzung

Technische Komponenten

1. Fernwirkeinheit (RTU): Empfängt Steuerbefehle

2. Kommunikationsmodul: DSL, LTE oder Glasfaser

3. Schnittstelle zur Anlage: Anbindung an Wechselrichter

4. Rückkanal: Übermittlung von Ist-Daten

Bedeutung für Speicher

Batteriespeicher mit Fernsteuerbarkeit können: