Flexible Netzanschlussvereinbarung (FCA)
Vertrag zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber, der gegen reduzierten Baukostenzuschuss eine zeitweise Leistungsbegrenzung erlaubt – Standard für neue Batteriegroßspeicher.
Was ist eine flexible Netzanschlussvereinbarung?
Eine flexible Netzanschlussvereinbarung – international Flexible Connection Agreement (FCA), in Deutschland auch Flex-Anschluss oder netzdienlicher Anschlussvertrag genannt – ist ein Vertrag zwischen einem Verteilnetzbetreiber (VNB) und dem Betreiber einer Erzeugungs- oder Speicheranlage. Der Anlagenbetreiber akzeptiert eine zeitweise Reduktion seiner Anschlussleistung in engpassrelevanten Stunden. Im Gegenzug erhält er einen reduzierten Baukostenzuschuss (BKZ) und einen deutlich schnelleren Netzanschluss.
Warum werden FCAs 2026 zum Standard?
Der klassische, „feste" Netzanschluss reserviert die volle Anschlussleistung 8.760 Stunden im Jahr – unabhängig davon, ob das Netz die Kapazität tatsächlich braucht. Bei Batteriegroßspeichern wird die volle Leistung jedoch typischerweise nur wenige hundert Stunden pro Jahr benötigt. Das führt zu:
- Überdimensioniertem Netzausbau und entsprechend hohen BKZ
- Wartezeiten von 3 – 7 Jahren für neue MW-Anschlüsse in strukturschwachen Regionen
- Blockierten Netzkapazitäten, die andere Projekte ausbremsen
FCAs lösen diesen Zielkonflikt: der Speicher darf jederzeit einspeisen bzw. beziehen – muss aber in wenigen kritischen Stunden pro Jahr seine Leistung auf einen vereinbarten Sockel drosseln. Praxisbeispiele wie Allgäu Netz × Green Flexibility zeigen: mit sauberer Fahrplan-Kommunikation wird die tatsächliche Drosselung sehr selten benötigt.
Wesentliche Vertragsbestandteile
Wirtschaftliche Effekte
Für den Speicherbetreiber
- BKZ-Ersparnis 30 – 70 % – bei einem 20-MW-Projekt schnell 500.000 – 2.000.000 €
- Kürzere Anschlussfristen – oft Faktor 2 – 3 schneller als starrer Vollanschluss
- Höhere Projektrendite durch früheren Cashflow-Beginn
Für das Netz
- Geringerer Netzausbaubedarf, geringere Netzentgelte für alle Kunden
- Bessere Auslastung vorhandener Betriebsmittel
Technische Voraussetzungen
Um an einer FCA teilzunehmen, muss der Speicher:
1. Fernsteuerbar sein (§ 14a EnWG-Schnittstelle oder IEC-Protokoll)
2. Fahrpläne D-1 kommunizieren können
3. Über ein EMS mit Peak-aware Charging verfügen, das die Reduktionsvorgaben in die Multi-Use-Optimierung integriert
4. Redundante Kommunikationswege bereitstellen (VPN + LTE-Backup)
Die ANVO-Kopfsteuerung ist auf FCA-Betrieb ausgelegt: sie priorisiert Peak Shaving und Regelenergie unter der jeweils aktuellen Referenzleistung und meldet dem VNB in Sekundentakt die tatsächliche Leistung.
Regulatorischer Ausblick
Die Bundesnetzagentur hat 2025 im Rahmen des „Fahrplans Systemdienlichkeit" angekündigt, FCA-Blueprints zu vereinheitlichen. Die aktuelle Vertragslage variiert noch stark zwischen den VNB – hier lohnt es sich, aktiv zu verhandeln statt Standardverträge zu akzeptieren.
Fazit
Für neue Batteriegroßspeicher ab ca. 1 MW ist eine flexible Netzanschlussvereinbarung ab 2026 in vielen Netzgebieten der schnellere und wirtschaftlichere Weg – vorausgesetzt, das EMS spielt die Netzsignale sauber in die Betriebsstrategie ein. Wer starre Vollanschlüsse plant, riskiert höhere Kosten und deutlich längere Anschlusszeiten.