Kapazitätsgarantie
Garantie auf die nutzbare Restkapazität eines Batteriespeichers nach definierter Zeit oder Zyklenzahl.
Was ist eine Kapazitätsgarantie?
Eine Kapazitätsgarantie ist das vertragliche Versprechen des Herstellers, dass ein Batteriespeicher nach einer definierten Laufzeit – gemessen in Jahren oder Vollzyklen – noch eine bestimmte Restkapazität (typisch 70–80 % der ursprünglichen Nennkapazität) liefert.
Anders als die Produktgarantie, die nur Fertigungs- und Materialfehler abdeckt, bezieht sich die Kapazitätsgarantie auf die natürliche Alterung der Zellen.
Warum nicht "Leistungsgarantie"?
In der Praxis wird häufig fälschlich von "Leistungsgarantie" gesprochen. Das ist technisch ungenau:
- Die Leistung (kW) eines Batteriespeichers wird primär durch die Wechselrichter bestimmt und ist über die Lebensdauer weitgehend stabil.
- Die Kapazität (kWh) dagegen nimmt durch Zyklen- und Kalenderalterung der Zellen ab.
Was Sie als Betreiber wirklich absichern wollen, ist die nutzbare Restkapazität – nicht die Wechselrichter-Spitzenleistung.
Typische Formulierung
> "20 Jahre oder 10.000 Zyklen – je nachdem, was zuerst eintritt – mit mindestens 80 % Restkapazität."
Bei intensivem Arbitrage-Betrieb mit ~1,3 Zyklen/Tag liegen beide Grenzen sehr nahe beieinander (ca. 15 Jahre). Bei klassischem Eigenverbrauch (~250 Zyklen/Jahr) ist die Jahresgrenze bindend.
Worauf Sie achten sollten
Marktvergleich
Viele Marktbegleiter verstecken einschränkende Klauseln im Kleingedruckten. → Vollständige Übersicht & Vergleich