Liebhaberei

Steuerrechtlicher Begriff für Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Was ist Liebhaberei?

Liebhaberei ist ein steuerrechtlicher Begriff für Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht – relevant für kleine PV-Anlagen.

Vereinfachungsregel (seit 2022)

KriteriumVoraussetzung
Leistung≤ 30 kWp
GebäudeEigenes Grundstück
AntragBeim Finanzamt

Vorteile

Nachteile