Liebhaberei
Steuerrechtlicher Begriff für Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Was ist Liebhaberei?
Liebhaberei ist ein steuerrechtlicher Begriff für Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht – relevant für kleine PV-Anlagen.
Vereinfachungsregel (seit 2022)
| Kriterium | Voraussetzung |
|---|---|
| Leistung | ≤ 30 kWp |
| Gebäude | Eigenes Grundstück |
| Antrag | Beim Finanzamt |
Vorteile
- Keine Gewinnermittlung
- Keine Steuererklärung für PV
- Rückwirkende Anwendung
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug
- Verluste nicht absetzbar