Netzanschluss Mittelspannung
Anschluss an das 10/20-kV-Netz – notwendig ab einigen hundert kW, häufig der Engpass für Megawatt-Standorte.
Wann braucht es einen Mittelspannungsanschluss?
Ab Anschlussleistungen von typischerweise 300 bis 500 kW fordert der Verteilnetzbetreiber einen Anschluss an die Mittelspannung (in Deutschland meist 10 kV oder 20 kV) statt an die Niederspannung (400 V). Für jeden MW-Ladestandort, großen Gewerbespeicher oder Industrie-BESS ist Mittelspannung in der Regel Pflicht.
Die Grenze ist netzgebietsspezifisch: Einige Betreiber verlangen MS bereits ab 250 kW, andere tolerieren bis 1.000 kW auf der Niederspannungsebene, sofern das Ortsnetz die Last verkraftet.
Mittelspannungsstation und Übergabestation im Überblick
Der klassische Mittelspannungsanschluss besteht aus einer Mittelspannungsstation bzw. Übergabestation auf dem Kundengrundstück. Sie bildet die technische und vertragliche Grenze zum Netzbetreiber.
Die Station muss den Vorgaben des jeweiligen Verteilnetzbetreibers (VNB) entsprechen – insbesondere hinsichtlich Schutzkoordination, Erdung, Zugänglichkeit und Brandwänden.
Checklist: Antragsprozess für einen Mittelspannungsanschluss
1. Vorabklärung beim VNB
- Anschlussleistung, Spannungsebene und Standortdaten erfragen
- Erste Einschätzung der Netzauslastung und möglicher Engpässe einholen
- Frage nach alternativen Anschlussoptionen (Niederspannung, flexible Netzanschlussvereinbarung)
2. Technische Vorplanung
- Lastgangmessung oder Simulationsdaten des geplanten Verbrauchs/Speichers
- Auslegung der Mittelspannungsstation und des Transformators
- Standortplanung unter Berücksichtigung von Kabeltrassen, Zufahrt und Sicherheitsabständen
3. Formeller Anschlussantrag
- Anschlussbegehren mit Lastprofil, Anschlussleistung und Betriebskonzept
- Einzureichen beim zuständigen Netzbetreiber
- Bestätigung der Anschlussbedingungen und Kostenvoranschlag (Baukostenzuschuss)
4. Netzverträglichkeitsprüfung
- Prüfung der Auswirkungen auf das Verteilnetz
- Ggf. Netzverstärkung oder Redispatch-Maßnahmen erforderlich
- Ergebnis beeinflusst Lieferzeit und Kosten erheblich
5. Bau und Inbetriebnahme
- Errichtung der Mittelspannungsstation durch zertifizierte Fachfirma
- Abnahme durch den VNB und Netzbetreiber
- Inbetriebnahmeprotokoll, Konformitätserklärung, Einspeisemanagement
Technische Anforderungen und Normen
Großspeicher ab 100 kW müssen zudem in das Marktstammdatenregister eingetragen und die Direktvermarktungspflicht beachten.
Kosten: Baukostenzuschuss und laufende Entgelte
Der Baukostenzuschuss (BKZ) deckt den vom Netzbetreiber verursachten Netzausbau ab. Bei Mittelspannungsanschlüssen sind das typische sechs- bis siebenstellige Beträge, abhängig von:
- Entfernung zum nächsten Umspannwerk
- Notwendige Kabeltrassen oder Freileitungen
- Transformator-Lieferzeit und -Größe
- Zusätzliche Netzverstärkungen
Neben dem BKZ fallen laufende Netzentgelte an, darunter der leistungsabhängige Leistungspreis, der sich an der Jahreshöchstlast orientiert.
Engpässe in der Praxis
- Vorlaufzeiten: 1 bis 5 Jahre, je nach Region und Ausbauzustand des Netzes.
- Transformatoren: weltweiter Lieferengpass, Lieferzeiten 12 bis 24+ Monate.
- Baukostenzuschuss (BKZ): sechs- bis siebenstellige Beträge bei MW-Anschlüssen.
- Trassen-/Tiefbau: zusätzliche Kosten und Genehmigungsrisiken.
Warum BESS hilft
Ein Batteriespeicher reduziert die benötigte Anschlussleistung um Faktor 3 bis 5. Häufig bleibt der Standort auf der bestehenden Niederspannungs- oder kleineren Mittelspannungs-Ebene – Netzausbau entfällt oder wird verschoben.
Durch gezieltes Peak Shaving und Lastmanagement lässt sich auch der Leistungspreis dauerhaft senken. In vielen Fällen amortisiert sich der Speicher allein durch die Vermeidung von Netzverstärkung und reduzierte Entgelte.
→ Siehe auch: Leistungspreis · Baukostenzuschuss BESS · Peak Shaving · Flexible Netzanschlussvereinbarung · Lkw-Laden mit BESS