Flexible Netzanschlussvereinbarung §17 EnWG

Mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung akzeptiert der Anschlussnehmer eine zeitweise Begrenzung von Einspeise- oder Bezugsleistung und erhält dafür deutlich schneller einen Netzanschluss. Ein Batteriespeicher gleicht die Begrenzungsstunden aus und macht die Flexibilisierung betrieblich beherrschbar.

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