Flexible Netzanschlussvereinbarung §17 EnWG
Mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung akzeptiert der Anschlussnehmer eine zeitweise Begrenzung von Einspeise- oder Bezugsleistung und erhält dafür deutlich schneller einen Netzanschluss. Ein Batteriespeicher gleicht die Begrenzungsstunden aus und macht die Flexibilisierung betrieblich beherrschbar.