AFIR – Alternative Fuels Infrastructure Regulation

EU-Verordnung mit verbindlichen Ausbauzielen für Lkw-Ladeinfrastruktur entlang des TEN-V-Netzes.

Was ist AFIR?

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (Verordnung (EU) 2023/1804) gilt seit April 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten und Standortbetreiber, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bereitzustellen.

Verbindliche Fristen für Lkw-Laden

FristAnforderung (schwere Nfz, TEN-V-Kernnetz)
31.12.2025Erste Standorte, mind. 1.400 kW
31.12.2027Mind. 2.800 kW Gesamtleistung und ≥ 2 Ladepunkte à 350 kW entlang 50 % des Kernnetzes
31.12.2030Mind. 3.600 kW Gesamtleistung und ≥ 2 Ladepunkte à 350 kW alle 60 km

Weitere Pflichten

Konsequenzen für die Standortauslegung

Megawatt-Ladeleistungen sind entlang der Hauptkorridore keine Option mehr, sondern regulatorische Pflicht. Da der Netzausbau mit dem AFIR-Tempo selten Schritt hält, sind batteriegepufferte Lösungen (BESS) häufig der einzige Weg, fristgerecht in Betrieb zu gehen.

→ Siehe auch: TEN-V-Kernnetz · MCS · CO₂-Flottengrenzwerte Lkw · Lkw-Laden mit BESS