AFIR – Alternative Fuels Infrastructure Regulation
EU-Verordnung mit verbindlichen Ausbauzielen für Lkw-Ladeinfrastruktur entlang des TEN-V-Netzes.
Was ist AFIR?
Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (Verordnung (EU) 2023/1804) gilt seit April 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten und Standortbetreiber, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bereitzustellen.
Verbindliche Fristen für Lkw-Laden
| Frist | Anforderung (schwere Nfz, TEN-V-Kernnetz) |
|---|---|
| 31.12.2025 | Erste Standorte, mind. 1.400 kW |
| 31.12.2027 | Mind. 2.800 kW Gesamtleistung und ≥ 2 Ladepunkte à 350 kW entlang 50 % des Kernnetzes |
| 31.12.2030 | Mind. 3.600 kW Gesamtleistung und ≥ 2 Ladepunkte à 350 kW alle 60 km |
Weitere Pflichten
- Sichere, beleuchtete Lkw-Parkplätze
- Ad-hoc-Bezahlung, Preistransparenz
- Ab 2026 durchgängige ISO-15118-Unterstützung
Konsequenzen für die Standortauslegung
Megawatt-Ladeleistungen sind entlang der Hauptkorridore keine Option mehr, sondern regulatorische Pflicht. Da der Netzausbau mit dem AFIR-Tempo selten Schritt hält, sind batteriegepufferte Lösungen (BESS) häufig der einzige Weg, fristgerecht in Betrieb zu gehen.
→ Siehe auch: TEN-V-Kernnetz · MCS · CO₂-Flottengrenzwerte Lkw · Lkw-Laden mit BESS